Kosten

Kosten

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festbetrag für die Versorgung mit Hörsystemen.

Dieser liegt für eine beidohrige Versorgung zwischen 1.451 € und 1.534 € (abhängig vom Kostenträger). Hochgradig Hörgeschädigte erhalten mit Kostenübernahmen zwischen1.869 € und 1.942 € einen höheren Festbetrag ihrer Krankenversicherung. (Stand 11/2018).

Zu diesem Festbetrag liefern wir hochwertige Marken - Hörsysteme ohne Eigenbeteiligung des Versicherten („Nulltarif“) mit folgenden Ausstattungsmerkmalen:

  • 4 Hörprogramme für unterschiedliche Hörsituationen
  • 4 Frequenzkanäle
  • Mehr-Mikrofon-Technik
  • Rückkopplungsunterdrückung (kein Pfeifen)
  • Störgeräuschunterdrückung

Ihre gesetzliche Krankenversicherung fordert lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Hörsystem, die wir in ihrem Auftrag von Ihnen erheben müssen, wenn Sie nicht im Besitz einer Befreiungskarte sind.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Hörsystemen verschiedener Preiskategorien (s. auch unter „Hörsysteme“) (verlinken), die über mehr Ausstattung verfügen und somit zu weniger Höranstrengung und mehr Hörkomfort beitragen, z.B.:

  • können z.B. Telefon, Handy und TV über Bluetooth-Verbindungen direkt in die Hörsysteme übertragen werden, was eine deutliche Verbesserung der Übertragungsqualität und somit des Verstehens bewirkt.
  • Eine Kopplung beider Systeme macht die manuelle Bedienung nur eines Systems erforderlich, das andere System wird automatisch mit reguliert = einfache Handhabung
  • Eine Fernbedienung ermöglicht die diskrete Bedienung Ihrer Hörsysteme

An den Hörsystemen der Mittel- und Oberklasse mit mehr Komfort beteiligt sich die Krankenkasse mit dem Festbetrag. Die Differenz zum Gesamtbetrag trägt der Versicherte selbst.

Die endgültige Entscheidung für das Hörsystem liegt beim Kunden, nachdem er bei uns unverbindlich verschiedene Hörsysteme vergleichend zur Probe tragen durfte. Die Ausprobe eines Hörsystems zum Nulltarif ist bei einigen Kostenträgern verpflichtend vorgegeben.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihr persönliches Hör- und Anforderungsprofil und erarbeiten aufgrund Ihrer audiologischen Anforderungen und der Situationen, die einen Großteil Ihres Lebens ausmachen, individuelle Lösungsvorschläge für jedes Budget.

Die Krankenkassen zahlen eine Reparaturpauschale für einen Zeitraum 6 Jahren.

Reparaturen an Nulltarif-Hörsystemen sind eigenanteilsfrei, bei höherwertigeren Systemen entsteht eine Eigenbeteiligung nach Abzug der Kassenleistung.

Privat Versicherten empfehlen wir die vorherige Abklärung der Kostenübernahme mit der

Krankenkasse, für die wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erstellen.

Gerne beraten wir Sie in unseren Filialen in einem persönlichen Gespräch unverbindlich und beantworten Ihnen ausführlich alle Fragen zum Thema Kosten.

Zinsfreie Ratenzahlung:
Gern bieten wir Ihnen eine zinsfreie Ratenzahlung an – sprechen Sie unsere Mitarbeiter hierauf an